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Garten- und Landschaftsbau, Wirtschaft und Mittelstand, 19. April 2013

WERTSCHÖPFUNG IM GARTENBAU JÄHRLICH 20 MRD. EURO


Das Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft hat die wirtschaftliche Bedeutung des Gartenbausektors in Deutschland unters...

 
 
 
  Baumfällung  
  Sicherheit mit Augenmaß  
 
     
 

Mit der Fällung von Bäumen greift man unweigerlich in das Landschaftsbild und den Naturhaushalt ein. Aus diesem Grund gilt es, örtlich bestehende Vorschriften von Naturschutzbehörden einzuhalten. Bei behördlich genehmigten Fällungen sind in der Regel aus ökologischen Gründen Ersatzpflanzungen angeordnet.

In Wohn- und Geschäftsbereichen können sich Bäume aus verschiedenen Gründen zu Problemen entwickeln. Ist eine Fällung angedacht, ist vorrangig zu prüfen, ob nicht durch andere Maßnahmen, wie z.B. Rückschnitt, ein annehmbares Ergebnis erzielt werden kann.

Nach erfolgter behördlicher Genehmigung (falls gemäß örtlicher Baumschutzverordnung erforderlich) können beengte örtliche Verhältnisse eine "einfache Fällung" unter Umständen nicht zulassen. In diesen Fällen empfehlen wir aus Sicherheitsgründen das "stückweise Abtragen" mit einer Arbeitsbühne. Selbstverständlich erledigen wir für Sie auch komplizierte Fällungen mit dem entsprechend geeigneten Gerätschaften.

 

Darüber hinaus gilt es die Einhaltung von kommunalen Baum- und Umweltschutzverordnungen, wie beispielsweise die "Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München", sicherzustellen. Wir wissen wie und übernehmen dafür die Gewähr - der Umwelt und unseren Kunden zuliebe.

 
 
 
 
 
 
 
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