Wegfall des Haftungsrisikos

Grundstückseigentümer tragen grundsätzlich für alle Personenunfälle, die aus der Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen im Winterdienst entstehen, die Haftung und zwar zivilrechtlich (Schadensersatz für Personen- und Sachschäden, wie z.B. Knochenbrüche, Prellungen, Schürfwunden sowie die Beschädigung und Verschmutzung von Bekleidung), als auch strafrechtlich, insbesondere wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Durch die Übertragung des Winterdienstes auf die Werner GmbH & Co. Straßenreinigung KG, stellen Sie nicht nur die einwandfreie und zuverlässige Nutzbarkeit von Gehwegen, Zugängen und Strassen sicher, sondern entledigen sich auch des Haftungsrisikos, das mit der Übertragung auf uns übergeht.
Weitere Vorteile mit Werner
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Service-Hinweis WERNER aktuell: Haftungsfalle Winterdienst
Lesen Sie in der Ausgabe "Haftungsfalle Winterdienst" unseres kostenlosen Kundenmagazins WERNER aktuell zu den Verkehrssicherungspflichten und Haftungsrisiken im Winterdienst.
zum Download
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